Förderung beantragen
Über die Verwendung der jährlichen Stiftungserlöse für Förderbereiche und Projekte entscheidet der Stiftungsrat.
Sie wollen ein Projekt beantragen? Dann laden Sie hier unseren Vordruck für einen Förderantrag herunter:
Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular bedarf es einer Projektbeschreibung, die maximal ein bis zwei Seiten umfasst.
Des Weiteren ist dem Antrag zum Nachweis der Gemeinnützigkeit eine Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamtes beizufügen
Anschließend ist der Antrag nebst den oben genannten Anlagen per Mail an oder per Post an die Samtgemeinde Bersenbrück, Bürgerstiftung, Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück einzureichen.
Was ist noch zu beachten?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Bersenbrück.
Mit der Abgabe des Förderantrages erfolgt das Einverständnis für einen öffentlichkeitswirksamen Pressetermin.
Bei Veröffentlichung jeglicher Art über das Projekt ist auf die Förderung durch die Bürgerstiftung hinzuweisen.