Stiften
Fördern Sie als Stifter oder Stifterin langfristig Projekte für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Samtgemeinde! Das gestiftete Kapital darf anders als die Spende nicht direkt für Stiftungszwecke eingesetzt werden. Indem die Bürgerstiftung das ihr gestiftete Kapital sicher anlegt und nur mit den jährlichen Zinserträgen arbeitet, um gemeinnützige Projekte finanziell zu begleiten, ermöglicht das ein langfristiges Handeln. Einmal gestiftetes Kapital bleibt auf diese Weise für Generationen erhalten!
Stifter und Stifterin kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt.
Natürlich haben auch Sie einen Vorteil durch Ihr finanzielles Engagement. Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierzu im Verwendungszwecks Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an ein Stiftungsmitglied unserer Bürgerstiftung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an den Stiftungsberater der Kreissparkasse Bersenbrück.